Beschluss: einstimmig angenommen

III.     Beschluss

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt auf Grund Art 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG –zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2019 die Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungssatzung) in der Fassung vom 29.04.2021.

 

2.    Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt aufgrund des Art. 18 Abs. 2, 22 a, 56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.1999 (GVBl. S. 532) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der Fassung vom 29.04.2021.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen ordnungsgemäß bekannt zu machen.

 

Eine Ausfertigung ist jeweils als Anlage Bestandteil der Niederschrift.