Sitzung: 29.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
auf Grund Art 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG –zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2019 die Satzung über die Sondernutzungen an
öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungssatzung) in der Fassung vom
29.04.2021.
2.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
aufgrund des Art. 18 Abs. 2, 22 a,
56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 27.12.1999 (GVBl. S. 532) die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum
der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der Fassung vom
29.04.2021.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen
ordnungsgemäß bekannt zu machen.
Eine
Ausfertigung ist jeweils als Anlage Bestandteil der Niederschrift.