Beschluss: einstimmig angenommen

I.              Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Der Planer wird beauftragt, die gefassten Beschlüsse in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu übernehmen und einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren weiter zu betreiben.