Beschluss: einstimmig angenommen

I.              Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldkirchen nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 für den Teilbereich „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass nunmehr eine Steigerung des Verkehrsaufkommens an der Kreuzung M 18 / M 1 und eine Abwicklung der Verkehrsbelastung nur unter erschwerten Bedingungen anerkannt wird. Dennoch lehnt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldkirchen die Planung weiterhin ab.