Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

1.       Der Gemeinderat hebt den Beschluss des Gemeinderats vom 02. Juli 2020 auf.

 

2.       Der Gemeinderat hebt den Beschluss des Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss vom 12. November 2020 auf und überträgt gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. a und f der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Feldkirchen vom 14. Mai 2020 die neuerliche Behandlung von Anträgen dem genannten Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss..