Beschluss: einstimmig angenommen

III.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A 4.3 und A 4.4 des Bebauungsplanes Nr. 101 wegen Abweichung von der Größe eines Baugrundstückes und Errichtung von Einzelhäusern auf dem Grundstück Oberndorfer Straße 18 - 18c, Fl.-Nrn. 89/10 und 89/23 jeweils Gemarkung Feldkirchen, nicht zuzustimmen. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.