Beschluss: abgelehnt

III.       Beschluss

 

Der Gemeinderat erlässt aufgrund des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Bayerische Bauordnung die Satzung der Gemeinde Feldkirchen bei München über die Regelung abweichender Maße der Abstandsflächentiefe in der Fassung 0,8H vom 28.01.2021.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung amtlich bekannt zu machen.

 

Eine Ausfertigung ist Anlage dieser Niederschrift.