Sitzung: 28.01.2021 Gemeinderat
Beschluss: abgelehnt
III. Beschluss
Der Gemeinderat erlässt aufgrund
des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Bayerische
Bauordnung die Satzung der Gemeinde Feldkirchen bei München über die Regelung abweichender Maße der Abstandsflächentiefe in
der Fassung 0,8H vom 28.01.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung amtlich bekannt zu machen.
Eine Ausfertigung ist Anlage dieser Niederschrift.