Beschluss: abgelehnt

III.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und macht sich die Ausführungen zu eigen.

Der Gemeinderat tritt nach der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2021 die zu erledigten Aufgaben für die Zeit der Corona-Pandemie, gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 18 der GeschO des Gemeinderats Feldkirchen vom 14. Mai 2020, an den Ferienausschuss ab.