Sitzung: 28.01.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
auf Grund Art 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG –zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2019 die Satzung über die Sondernutzungen an
öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungssatzung) in der Fassung vom
23.07.2020.
Abstimmung: gleichstand,
daher abgelehnt Ja
10 Nein 10
2.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
aufgrund des Art. 18 Abs. 2, 22 a,
56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 27.12.1999 (GVBl. S. 532) die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum
der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der Fassung vom
23.07.2020.
Abstimmung: gleichstand,
daher abgelehnt Ja
10 Nein 10
3.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
die Gebührenordnung für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO in der Fassung vom
23.07.2020 in Abhängigkeit zur Dauer der Maßnahme gemäß dem gesetzlichen
Gebührenrahmen.
Abstimmung: einstimmig
angenommen Ja
20 Nein 0
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Gebührenordnung ordnungsgemäß bekannt zu machen.
Eine Ausfertigung
ist Anlage Bestandteil der Niederschrift.