Sitzung: 21.01.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Die Erschließungsanlage
„Raiffeisenstraße“ entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten
Anforderungen und konnte auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB hergestellt
werden.