Sitzung: 03.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Denkmalliste. Es werden keine Ergänzungen oder Anmerkungen aufgeführt. Das Benehmen nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG wird hergestellt.