Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 93 sowie der 1. Teiländerung zum Bebauungsplan Nr. 93 „Gewerbegebiet zwischen der A 94, der B 471 und der Verlängerung der Kreisstraße M 1“, zu ändern.

 

Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 93 – „Gewerbegebiet zwischen der A 94, der B 471 und der Verlängerung der Kreisstraße M 1“.

 

Als wesentliche Planungsziele werden festgelegt:

1.    Festsetzung des Gebietes als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)

2.                  Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Baugrenzen, Wandhöhe, Dachformen, Werbeanlagen, Zufahrten, Tiefgaragen und Stellplätze)

3.    Regelungen der Grünordnung

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Planung wird Rudi & Monika Sodomann Dipl.-Ing., Architekten u. Stadtplaner, Aventinstraße 10 in 80469 München beauftragt.

 

Der ausgearbeitete Planentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) ist zur Billigung zeitnah dem Bau- und Umweltausschuss vorzulegen.