Beschluss: abgesetzt

II.         Beschlussempfehlung

 

1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt auf Grund Art 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG –zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2019 die Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungssatzung) in der Fassung vom 23.07.2020.

 

2.         Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt aufgrund des Art. 18 Abs. 2, 22 a, 56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.1999 (GVBl. S. 532) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der Fassung vom 23.07.2020.

 

3.         Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt die Gebührenordnung für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO in der Fassung vom 23.07.2020 in Abhängigkeit zur Dauer der Maßnahme gemäß dem gesetzlichen Gebührenrahmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen ordnungsgemäß bekannt zu machen.

 

Eine Ausfertigung ist Anlage Bestandteil der Niederschrift.