Sitzung: 03.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: abgesetzt
II. Beschlussempfehlung
1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
auf Grund Art 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG –zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2019 die Satzung über die Sondernutzungen an
öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungssatzung) in der Fassung vom
23.07.2020.
2.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
aufgrund des Art. 18 Abs. 2, 22 a,
56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom
27.12.1999 (GVBl. S. 532) die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum
der Gemeinde Feldkirchen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der Fassung vom
23.07.2020.
3.
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen erlässt
die Gebührenordnung für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO in der Fassung vom
23.07.2020 in Abhängigkeit zur Dauer der Maßnahme gemäß dem gesetzlichen Gebührenrahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen
ordnungsgemäß bekannt zu machen.
Eine Ausfertigung ist Anlage Bestandteil der
Niederschrift.