Sitzung: 03.12.2020 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24.09. und 22.10.2020 lag dem
Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.
Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift
gilt somit als genehmigt.