Beschluss: einstimmig angenommen

II.        Beschluss:

 

Für die Tarifbeschäftigten wird aufgrund der Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern das Ausschüttungsvolumen für den Leistungsbewertungszeitraum 2020 auf 4 % festgesetzt und vorbehaltlich der Haushaltslage für die kommenden Jahre gewährt.

 

Der nach Art. 68 Abs. 1 BayBesG vorgegebene maximale Vergaberahmen für die Beamten von derzeit 1 % wird weiterhin ausgeschöpft.

 

 

Abstimmung: einstimmig angenommen