Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Gesamtbeschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Der Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen von der Sitzung am 06.10.2020 sowie von der heutigen Sitzung in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.

 

Denjenigen Bürgern sowie Behörden, die Anregungen bzw. eine Stellungnahme vorgebracht haben, ist das Beschlussergebnis schriftlich mitzuteilen.

 

Nach Übernahme der gefassten Beschlüsse sowie der Einarbeitung der Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung in den Planentwurf, Festsetzung und Begründung, wird die Verwaltung beauftragt den Bebauungsplan Nr. 50 2. Änderung „Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Straße“ erneut gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auszulegen.

 

Während der erneuten Auslegung können nur Stellungnahmen zu den geänderten Teilen (rot markiert) abgegeben werden.