Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Haupt- Finanzausschusses vom 10.09. und 08.10.2020 lagen dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.