Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird die Verwaltungstarifbeschäftigte Frau Waber mit Wirkung zum 22. Oktober 2020 zur Kassenverwalterin der Gemeinde Feldkirchen bestellt.

 

Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird die Verwaltungstarifbeschäftigte Frau Haberl mit Wirkung zum 22. Oktober 2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Feldkirchen bestellt.