Sitzung: 22.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird die Verwaltungstarifbeschäftigte Frau Waber mit Wirkung zum 22. Oktober 2020 zur Kassenverwalterin der Gemeinde Feldkirchen bestellt.
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO
wird die Verwaltungstarifbeschäftigte Frau Haberl mit Wirkung zum 22. Oktober
2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Feldkirchen bestellt.