Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in die 16. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt.

 

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich der "Multifunktionsanlage der Messe München", Fl.-Nrn. 112/0, 112/2, 120/1, 179/4, 181/0, 182/0, 183/0, 184/0, 185/0 und 186/0“ in Feldkirchen, mit Begründung und Umweltbericht, wird in der Fassung vom 22.10.2020 festgestellt.

 

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.