Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

I.    Der Gemeinderat nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und macht sich die Argumentation der Gemeindeverwaltung/der Kommunalaufsicht des Landratsamtes München zu Eigen.

 

II.    Der Gemeinderat beschließt die Streichung des Absatz 1. Der bisherige Absatz 2 wird nunmehr   Abs. 1 und der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.