Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses vom 10.09.2020 lag dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor.

 

Aus der SPD-Fraktion wurde moniert, dass die mündlich erfolgte Erläuterung des Antrags in der Sitzung nicht in der Niederschrift erwähnt wurde. Seitens des Ersten Bürgermeisters wurde um schriftliche Einreichung dessen gebeten, was im Protokoll vermerkt werden soll.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020 wird dann mit dem Zusatz erneut zur Genehmigung vorgelegt.