Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

Der Gemeinderat erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) – sowie Art. 52 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayRS 91-1-1), geändert durch Gesetzt vom 16.07.1986 (GVBl. S. 135) und § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches die Satzung der Gemeinde Feldkirchen bei München über die Hausnummerierung in der Fassung vom 22.10.2020.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung amtlich bekannt zu machen.

 

Eine Ausfertigung ist Anlage dieser Niederschrift.