Sitzung: 22.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat erlässt aufgrund
des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I),
zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S.
737) – sowie Art. 52 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayRS
91-1-1), geändert durch Gesetzt vom 16.07.1986 (GVBl. S. 135) und § 126 Abs. 3
des Baugesetzbuches die Satzung der Gemeinde Feldkirchen bei München über die
Hausnummerierung in der Fassung vom 22.10.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung amtlich bekannt zu machen.
Eine Ausfertigung ist Anlage dieser Niederschrift.