Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses vom 13.07.2021 lag dem Ausschuss gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.