Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 04.05. und 06.05.2021 lagen dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.