Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.01.2021 lag dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.