Sitzung: 30.07.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Bau- und
Umweltausschuss der Gemeinde Feldkirchen nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ und lehnt die Planung ab. Er hält an der Stellungnahme vom
23.05.2018 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die in der
Stellungnahme mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.05.2018 geäußerten Bedenken
bestehen weiterhin.
Der Bau- und
Umweltausschuss bringt folgende Bedenken gegen die 32. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB 94“ vor:
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Trotz der Prognose des Verkehrsgutachtens von
Herrn Prof. Dr. Kurzak wird mit einem erheblichen Zuwachs an Verkehr auf der
EBE 4 und EBE 17 sowie auf der M1 gerechnet, da die Autobahn A94 bereits an
ihrer Leistungsgrenze angekommen ist. Dies zeigt sich besonders, seit der
Eröffnung des Autobahnabschnitts zwischen Pastetten und Heldenstein im Oktober
2019 und den damit verbundenen täglichen Staus im Berufsverkehr am
Autobahnkreuz München Ost. Die Verkehrszunahme auf der EBE 4/M18 wird
zwangsläufig auch zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommens am Knotenpunkt M18/M1
auf dem Gebiet der Gemeinde Feldkirchen führen, ohne dass die leistungsfähige
Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Hauptkreuzungsbereich
gutachterlich nachgewiesen wurde. Dieser Knotenpunkt gehört bereits jetzt mit
zu einer der höchst belasteten Hauptkreuzungen im Landkreis München, der die
Grenze der Leistungsfähigkeit bereits erreicht hat. Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Vaterstetten auf,
diese Hauptkreuzung M18/M1 einer realistischen Leistungsfähigkeitsuntersuchung
unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens zu unterziehen.
· Zudem führen die zusätzlichen Verkehre zu einer zunehmenden Lärmbelastung auf die Feldkirchner Bevölkerung.
· Der geplante Flächenbedarf von 67,9 ha für das neue Gewerbegebiet ist enorm, selbst wenn darin bereits 25,3 ha als Ausgleichsfläche vorgesehen sind.
· Die Platzierung des Gewerbegebiets in den äußersten nördlichen Randbereich der Gemeinde Vaterstetten wird sehr kritisch gesehen. Das Gewerbegebiet entsteht nicht in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 94, sondern rückt mehr als 500 m von dieser ab und zerstückelt dadurch die Landschaft und die weitere Zersiedelung noch mehr. Das entstehende Gewerbegebiet befindet sich inmitten von Feld und Flur und hat Inselcharakter. Diese Planung läuft den Zielen des LEP zuwider, Flächen zu sparen und Zersiedelung zu vermeiden.
· Die geplante Ausgleichsfläche innerhalb des Planungsgebiets wird direkt zwischen den beiden Gewerbe- und Industriegebieten errichtet. Durch diese mittige Platzierung wird befürchtet, dass diese Fläche später ebenfalls als Gewerbegebiet umgewandelt werden soll, um die beiden Gewerbegebiete miteinander zu verbinden. Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Vaterstetten auf, die Ausweisung des Gewerbegebietes so zu gestalten, dass den Zielen des LEP entsprochen wird und dass der regionale Grünzug erhalten bleibt.
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Ebenso wird eine
eventuelle später geplante Errichtung einer Verbindungsstraße von de westlichen
Grenze des Planungsgebietes Richtung
Heimstetten/Feldkirchen abgelehnt.
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Bei Weiterentwicklung der Planungen seitens
der Gemeinde Vaterstetten behält sich die Gemeinde Feldkirchen rechtliche
Schritte gegen die Gemeinde Vaterstetten vor.