Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom  24.09.2020  lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass die öffentliche Niederschrift nicht vorab über das Ratsinfo eingesehen werden konnte. Die öffentliche Niederschrift wird deshalb in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.12.2020 erneut zur Genehmigung vorgelegt.