Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldkirchen nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 für den Teilbereich „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ und lehnt die Planung ab. Der Bau- und Umweltausschuss hält an der Stellungnahme vom 26.06.2018 zur Aufstellung des B-Plan Nr. 176 fest. Die in der Stellungnahme mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.06.2018 geäußerten Bedenken bestehen weiterhin und gelten auch für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176.

 

Folgende Bedenken führen zu dieser Ablehnung:

Ø  Trotz der Prognose im Verkehrsgutachten von Herrn Prof. Dr. Kurzak wird mit einem erheblichen Zuwachs an Verkehr auf der EBE 4 und EBE 17 sowie auf der M1 gerechnet, da die Autobahn A94 bereits an ihrer Leistungsgrenze angekommen ist. Dies zeigt sich besonders, seit der Eröffnung des Autobahnabschnitts zwischen Pastetten und Heldenstein im Oktober 2019 und den auch damit verbundenen täglichen Staus im Berufsverkehr am Autobahnkreuz München Ost.

Die Verkehrszunahme auf der EBE 4/M18 wird zwangsläufig auch zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommens am Knotenpunkt M18/M1 auf dem Gebiet der Gemeinde Feldkirchen führen, ohne dass die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Hauptkreuzungsbereich gutachterlich nachgewiesen wurde. Dieser Knotenpunkt gehört bereits jetzt mit zu einer der höchst belasteten Hauptkreuzungen im Landkreis München, der die Grenze der Leistungsfähigkeit bereits erreicht hat. Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Vaterstetten auf, diese Hauptkreuzung M18/M1 einer realistischen Leistungsfähigkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens zu unterziehen.

Ø  Zudem führen die zusätzlichen Verkehre zu einer zunehmenden Lärmbelastung auf die Feldkirchner Bevölkerung.

Ø  Der geplante Flächenbedarf von 67,9 ha für das neue Gewerbegebiet ist enorm, selbst wenn darin bereits 25,3 ha als Ausgleichsfläche vorgesehen sind.

Ø  Die Platzierung des Gewerbegebiets in den äußersten nördlichen Randbereich der Gemeinde Vaterstetten wird sehr kritisch gesehen. Das Gewerbegebiet entsteht nicht in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 94, sondern rückt mehr als 500 m von dieser ab und zerstückelt dadurch die Landschaft und die weitere Zersiedelung noch mehr. Das entstehende Gewerbegebiet befindet sich inmitten von Feld und Flur und hat Inselcharakter. Diese Planung läuft den Zielen des LEP zuwider, Flächen zu sparen und Zersiedelung zu vermeiden.

Ø  Die geplante Ausgleichsfläche innerhalb des Planungsgebiets wird direkt zwischen den beiden Gewerbe- und Industriegebieten errichtet. Durch diese mittige Platzierung wird befürchtet, dass diese Fläche später ebenfalls als Gewerbegebiet umgewandelt werden soll, um die beiden Gewerbegebiete miteinander zu verbinden. Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Vaterstetten auf, die Ausweisung des Gewerbegebietes so zu gestalten, dass den Zielen des LEP entsprochen wird und dass der regionale Grünzug erhalten bleibt.

Ø  Ebenso wird eine eventuell später geplante Errichtung einer Verbindungsstraße von der westlichen Grenze des Planungsgebietes Richtung Heimstetten/Feldkirchen abgelehnt.

Ø  Bei Weiterentwicklung der Planungen seitens der Gemeinde Vaterstetten behält sich die Gemeinde Feldkirchen rechtliche Schritte gegen die Gemeinde Vaterstetten vor.