Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

1)    Die Firma a.s.k. Datenschutz e.K. in Simmelsdorf wird gemäß dem geschlossenen Vertrag vom 19.04.2018/23.04.2018 als externer Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Feldkirchen bestellt.

2)    Der Erste Bürgermeister entscheidet im Rahmen seiner Organisationshoheit über die Besetzung des Datenschutzkoordinators und gibt das Ergebnis dem Gemeinderat bekannt.

3)    Die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und des internen Datenschutzkoordinatoren ist in den neuen Geschäftsverteilungsplan (01. Mai 2020) aufzunehmen.