Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.         Beschluss

 

Die Ergänzung in Bezug auf die baurechtlichen Grundlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München  vom 20.05.2020 sowie zum Vorbescheid zur Errichtung eines Brückenbauwerks vom Freigelände Nord der Messe München über die Ottendichler Str. nach Feldkirchen auf die Multifunktionsfläche der Messe München, wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Planverfasser wird aufgefordert, folgende redaktionelle Änderungen in Ergänzung zu den Beschlüssen vom 26.05.2020 des Bau- und Umweltausschusses der Bebauungsplanunterlagen vorzunehmen:

 

Die hinweislichen Darstellungen zum Brückenbauwerk an der Ottendichler Straße werden durch die Festsetzungen der Brückentrasse, der unterbauten Flächen und der privaten Verkehrsflächen ersetzt. Der textliche Hinweis Nr. 1 entfällt.

Folgende textliche Festsetzung wird sinngemäß ergänzt und ersetzt die textlichen Hinweise Nr. 2 und 3.1.:

„Für die privaten Verkehrsflächen „Fahrbahn“ und „Fußweg“ ist nur eine Nutzung durch die Öffentlichkeit im Rahmen der zulässigen Nutzung der Parkplatzanlage zulässig. Das Befahren der privaten Verkehrsflächen ist außerhalb der Nutzung als Parkplatz unzulässig.