Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

1.    Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird folgender Satz aufgenommen:

3.10 bzw. 3.11

Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen können, unabhängig von der erreichten Punktezahl, vorrangig als Mieter benannt werden.

Abstimmung: mehrheitlich angenommen   Ja 18   Nein 2

 

2.    Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird ergänzt durch:

Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen erhalten 20 Punkte extra.

Abstimmung: mehrheitlich angenommen  Ja 11   Nein 9

 

3.    Punkt 4 wird wie folgt aufgenommen:

Bei Punktegleichheit entscheidet der längere Hauptwohnsitz in Feldkirchen. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los.

Abstimmung: mehrheitlich angenommen   Ja 16   Nein 4

 

4.    Das Ehrenamt erhält 2 Punkte extra.

Abstimmung: mehrheitlich angenommen  Ja   17  Nein 3

 

IV.     Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, die Richtlinien zur Vergabe von freifinanzierten Mietwohnungen nach dem Mietwohnprogramm der Gemeinde Feldkirchen wie vorstehend beschlossenen abzuändern bzw. zu ergänzen.