Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in den Bebauungsplan Nr. 108 – Raiffeisenlagerhausgrundstück einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplan Nr. 108 beauftragt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgrundstück“ in Feldkirchen, mit Begründung, wird in der Fassung vom 28.05.2020 als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgrundstück“ auszufertigen und gemäß Art. 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen.