Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.       Beschluss

 

Die Gemeinde Feldkirchen besteht auf die Zahlung eines angemessenen Entgelts für die Nutzung der kommunalen Unterflurcontainer durch die von den dualen Systemen beauftragten Entsorger. Diese Vorgabe wird in die Systembeschreibung für die Neuausschreibung des Leistungsvertrages zur Erfassung von Glas ab 2021 aufgenommen

 

Aufgrund der vorgelegten Stellungnahme der Rechtanwaltskanzlei GGSC, wird der erste Bürgermeister bevollmächtigt, Klage beim zuständigen Gericht einzureichen, sollte sich das mit der Ausschreibung betraute Duale System, Interseroh, Dienstleistungs GmbH, weigern, die Vorgaben eines angemessenen Entgelts in die Systembeschreibung aufzunehmen bzw. einer anderweitigen finanziell tragbaren Lösung zuzustimmen.

 

Der Gemeinderat wird zeitnah über das weitere Vorgehen / Entscheidungen unterrichtet.