Sitzung: 05.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen in den Flächennutzungsplanentwurf beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren weiter
voranzutreiben und für den überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans mit
Begründung in der Fassung vom 05.03.2020, die Beteiligung der Öffentlichkeit
mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.