Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Flächennutzungsplanentwurf beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren weiter voranzutreiben und für den überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Fassung vom 05.03.2020, die Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.