Sitzung: 05.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in die 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der
Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in die 15. Änderung des
Flächennutzungsplans beauftragt.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „BayWa AG“ in
Feldkirchen, mit Begründung und Umweltbericht, wird in der Fassung vom
05.03.2020 festgestellt.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der
höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.