Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.       Beschluss

 

Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in die 15. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt.

 

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „BayWa AG“ in Feldkirchen, mit Begründung und Umweltbericht, wird in der Fassung vom 05.03.2020 festgestellt.

 

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.