Beschluss: vertagt

III.      Beschlussempfehlung

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, die Richtlinien zur Vergabe von freifinanzierten Mietwohnungen nach dem Mietwohnprogramm der Gemeinde Feldkirchen wie folgt abzuändern bzw. zu ergänzen:

 

Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird folgender Satz aufgenommen:

 

3.10 bzw. 3.11

 

Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen werden, unabhängig von der erreichten Punktezahl, vorrangig als Mieter benannt.

 

Weiterhin werden der Punkt 3.9 bzw. 3.10 ergänzt durch:

 

Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen erhalten 20 Punkte extra.

 

Der Punkt 4 wird jeweils wie folgt geändert:

 

4.  Bei Punktegleichheit entscheidet der längere Hauptwohnsitz in Feldkirchen. Sollte auch dieser gleich sein entscheidet das Los.