Sitzung: 05.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: vertagt
III. Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, die Richtlinien zur Vergabe von
freifinanzierten Mietwohnungen nach dem Mietwohnprogramm der Gemeinde
Feldkirchen wie folgt abzuändern bzw. zu ergänzen:
Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird folgender Satz aufgenommen:
3.10 bzw. 3.11
Mitarbeiter der
Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde
Feldkirchen werden, unabhängig von der erreichten Punktezahl, vorrangig
als Mieter benannt.
Weiterhin werden der Punkt 3.9 bzw. 3.10
ergänzt durch:
Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen
erhalten 20 Punkte extra.
Der Punkt 4 wird jeweils wie folgt
geändert:
4. Bei Punktegleichheit entscheidet der längere
Hauptwohnsitz in Feldkirchen. Sollte auch dieser gleich sein entscheidet das
Los.