Sitzung: 05.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag wegen Neubau einer Landtechnik-Werkstatt, Oberndorfer Straße, FlNrn. 663/9 ff., das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages in Bezug auf den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „BayWa“ zu erteilen.
Das
Landratsamt München wird gebeten, folgendes zu beauflagen:
Die Ausgleichsfläche ist gemäß den Vorgaben des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa“ als CEF-Maßnahme ausreichend vor Beginn der übrigen Baumaßnahmen durchzurühen.
Der im Bauantrag enthaltene
Freiflächengestaltungsplan vom 22.01.2020 ist in den städtebaulichen Vertrag
mit aufzunehmen.