Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag wegen Neubau einer Landtechnik-Werkstatt, Oberndorfer Straße, FlNrn. 663/9 ff., das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages in Bezug auf den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „BayWa“ zu erteilen.

 

Das Landratsamt München wird gebeten, folgendes zu beauflagen:

 

Die Ausgleichsfläche ist gemäß den Vorgaben des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa“ als CEF-Maßnahme ausreichend vor Beginn der übrigen Baumaßnahmen durchzurühen.

 

Der im Bauantrag enthaltene Freiflächengestaltungsplan vom 22.01.2020 ist in den städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen.