Sitzung: 14.05.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Die Bürgermeister werden gem. § 1 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 2 Abs. 3 PstVollzV mit sofortiger Wirkung auf jederzeitigen Widerruf zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Feldkirchen, Landkreis München bestellt.
Der
Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und
Lebenspartnerschaften beschränkt.