Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Die Bürgermeister werden gem. § 1 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 2 Abs. 3 PstVollzV mit sofortiger Wirkung auf jederzeitigen Widerruf zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Feldkirchen, Landkreis München bestellt.

Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften beschränkt.