Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Stefan Seiffert als weiteren Vertreter des Bürgermeisters zu bestimmen.

 

In der Folge wird als weiterer Vertreter das jeweils lebensälteste anwesende Gemeinderatsmitglied bestimmt.

 

Weitere Vertreter können alle ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sein, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind.