Sitzung: 16.01.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem
Bauantrag wegen Einbau eines Fensters im
Kellergeschoss eines bestehenden Wohnhauses mit Abgrabung auf dem Grundstück
Tucherpark 1, Fl.-Nr. 663/121 der Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche
Einververnehmen, entsprechend der vorgelegten Plänen vom 17.12.2019, zu
erteilen.
Den notwendigen Befreiungen von Festsetzung Nr. A.3.3 (Baulinie), Nr. B.4.4 (Abgrabung) und Nr. A.7.2.1 i. V. m. B.5.3.3 (Begrünung) wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB ebenfalls erteilt. Die Begründung und Ausführung hierzu ergibt sich aus dem Sachvortrag.