Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag wegen Einbau eines Fensters im Kellergeschoss eines bestehenden Wohnhauses mit Abgrabung auf dem Grundstück Tucherpark 1, Fl.-Nr. 663/121 der Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einververnehmen, entsprechend der vorgelegten Plänen vom 17.12.2019, zu erteilen.

Den notwendigen Befreiungen von Festsetzung Nr. A.3.3 (Baulinie), Nr. B.4.4 (Abgrabung) und Nr. A.7.2.1 i. V. m. B.5.3.3 (Begrünung) wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB ebenfalls erteilt. Die Begründung und Ausführung hierzu ergibt sich aus dem Sachvortrag.