Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

1. Die Gemeinde Feldkirchen gewährt den Beschäftigten eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung (Anlage 1)

 

2. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

 

3. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Die Gemeinde Feldkirchen ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.