Sitzung: 12.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis zum
Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der
Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“. Die Gemeinde
Feldkirchen meldet folgende Bedenken an:
1.
Die
Kreuzung Kreisstraße M1 und Weißenfelder Straße gilt als Unfallschwerpunkt,
hier kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu schweren Unfällen. Ebenso
ist allgemein bekannt, dass der Knotenpunkt M1/M18 bereits jetzt mit zu einer
der höchst belasteten Hauptkreuzungen im Landkreis München gehört, der die
Grenze der Leistungsfähigkeit schon lange erreicht hat.
2.
Die
Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Kirchheim auf, für die
neuralgischen Kreuzungspunkte Weißenfelder Straße/M1 sowie Feldkirchener
Straße/Kapellenstraße ein Verkehrsgutachten mit den Auswirkungen auf diese
Kreuzungspunkte vorzulegen.