Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis zum Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“. Die Gemeinde Feldkirchen meldet folgende Bedenken an:

 

1.    Die Kreuzung Kreisstraße M1 und Weißenfelder Straße gilt als Unfallschwerpunkt, hier kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu schweren Unfällen. Ebenso ist allgemein bekannt, dass der Knotenpunkt M1/M18 bereits jetzt mit zu einer der höchst belasteten Hauptkreuzungen im Landkreis München gehört, der die Grenze der Leistungsfähigkeit schon lange erreicht hat.

 

2.   Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Kirchheim auf, für die neuralgischen Kreuzungspunkte Weißenfelder Straße/M1 sowie Feldkirchener Straße/Kapellenstraße ein Verkehrsgutachten mit den Auswirkungen auf diese Kreuzungspunkte vorzulegen.