Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, zum Bebauungsplan Nr. 108 die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Planfertiger, Regionaler Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München aus München, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf beauftragt.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (rot gekennzeichnet) abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiter voranzutreiben und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger erneuter Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.01.2020 durchzuführen.