Sitzung: 12.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat hat
Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren
§ 4 Abs. 2 BauGB in Bezug auf die öffentliche Gemeinderatssitzung vom
11.04.2019, TOP Nr. 5, Nr. 3341/2019 und den einzelnen Beschlussempfehlungen
aus der heutigen Gemeinderatssitzung und genehmigt diese.
Der Planer wird beauftragt,
die beschlossenen Änderungen aus allen Gemeinderatssitzungen in den
Bebauungsplan anhand der Vorlagen einzuarbeiten.
Die Ergebnisse der
Schalltechnischen Untersuchung und des Erschütterungsgutachtens sind ebenfalls
durch den Planer in den Bebauungsplan, Festsetzung und Begründung
einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den neu überarbeiteten Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung „Gebiet
nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29,
Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer
Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Straße„ erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB).
Aufgrund der Vielzahl der
Änderungen und Anpassungen in der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50, wird
der Passus aus dem Beschluss vom 17.10.2019 TOP Nr. 2, Nr. 3486/2019 das nur zu
den rot oder rosa gekennzeichneten Punkten (diese wäre fast die gesamte
Planung) Stellungnahmen abgegeben werden können, aufgehoben.