Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren § 4 Abs. 2 BauGB in Bezug auf die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.04.2019, TOP Nr. 5, Nr. 3341/2019 und den einzelnen Beschlussempfehlungen aus der heutigen Gemeinderatssitzung und genehmigt diese.

 

Der Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen aus allen Gemeinderatssitzungen in den Bebauungsplan anhand der Vorlagen einzuarbeiten.

Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung und des Erschütterungsgutachtens sind ebenfalls durch den Planer in den Bebauungsplan, Festsetzung und Begründung einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den neu überarbeiteten Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung „Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Straße„ erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen und Anpassungen in der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50, wird der Passus aus dem Beschluss vom 17.10.2019 TOP Nr. 2, Nr. 3486/2019 das nur zu den rot oder rosa gekennzeichneten Punkten (diese wäre fast die gesamte Planung) Stellungnahmen abgegeben werden können, aufgehoben.