Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Die Gemeinde Feldkirchen nimmt die 1. Tektur vom 02.09.2019 für das Vorhaben EBE 4 und EBE 17 Umfahrungen Weißenfeld – Parsdorf, Bauabschnitt III in der Gemeinde Vaterstetten zur Kenntnis und trägt im Rahmen des Planfeststellungverfahrens weiterhin folgende Bedenken und Einwendungen vor:

 

Die Gemeinde Feldkirchen sieht die Verkehrsentwicklung durch den Bau der Ortsumgehung Bauabschnitt III weiterhin sehr kritisch. Die Verkehrszunahme auf der EBE 4/M18 wird zwangsläufig zu einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens am Knotenpunkt M18/M1 auf dem Gebiet der Gemeinde Feldkirchen führen, ohne dass die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Hauptkreuzungsbereich gutachterlich, wie bereits gefordert, näher untersucht worden ist.

Dieser Knotenpunkt gehört bereits jetzt mit zu einer der höchst belasteten Hauptkreuzungen im Landkreis München, der die Grenze der Leistungsfähigkeit schon lange erreicht hat.

Die Gemeinde Feldkirchen fordert deshalb die Gemeinde Vaterstetten nochmals eindringlich auf, diese Hauptkreuzung M18/M1 einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens bis 2030 zu unterziehen.

 

Eine aktuelle Verkehrsuntersuchung ist vorzulegen.

Darüber hinaus werfen die Planungen der Gemeinde Vaterstetten sehr wohl die Frage nach einem Bedarf der autobahnparallelen Führung der B471 (neu) westlich der A99 auf. Die Gemeinde Feldkirchen fordert die Gemeinde Vaterstetten auf, insofern die Bestrebungen zur Umsetzung dieser B471neu ihrerseits weiterhin zu unterstützen und insbesondere bei den beteiligten Nachbargemeinden nachdrücklich einzufordern. Zudem führen die zusätzlichen Verkehre zu einer zunehmenden Lärmbelastung auf die Feldkirchner Bevölkerung und einer Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Feldkirchen.