Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2019 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.

 

Seitens Herrn GR A. Zimmermann wurde eine schriftliche Einwendung gegen die Niederschrift vom 17.10.2019 erhoben, betreffend TOP 2 („2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 – „Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Straße“; Behandlung der Stellungnahmen aus dem Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB“).

Die Einwendung ist als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 

Der Einwendungsführer erläuterte noch einmal seine Beanstandung. Demnach sollte in der Niederschrift bei den eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger deutlich erkennbar sein, ob hinter diesen einzelne oder mehrere Bürger stehen. In der Niederschrift sind die Stellungnahmen nur unter „B1, B2“ usw. aufgeführt, jeweils ohne Angabe der tatsächlichen Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die für diese Einwendung stehen.

 

Seitens des Ersten Bürgermeisters wurde erklärt, dass grundsätzlich nichts dagegen sprechen würde, bei Niederschriften kenntlich zu machen, ob hinter den schriftlichen Einwendungen ein einzelner oder mehrere Bürger stehen. Es könne daher vom Gemeinderat beschlossen werden, die Niederschrift dahingehend zu ändern, allerdings würde diese Angelegenheit zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landratsamtes gegeben werden, nachdem dieser Umstand nicht Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Sitzung vom 17.10.2019 war.

 

Künftig kann aber ohne weiteres so verfahren werden, dass die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger zu den jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt wird.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass etwas, das nicht in der Sitzung so nicht besprochen wurde, auch nicht in der Niederschrift aufgeführt werden könne. Die Niederschrift sei so korrekt und sollte nicht verändert werden.

 

Im weiteren Verlauf wurde bezüglich der schriftlichen Einwendung über nachfolgende Beschlussempfehlung abgestimmt:

 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.10.2019 wird dahingehend geändert, dass unter TOP 2 bei den eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger die Anzahl der Einwendungsführer, die dahinter stehen, ergänzt wird. Dies vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes.

Abstimmung: abgelehnt    Ja 4   Nein 12

 

Die Niederschrift gilt, da bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen mehr erhoben wurden, deshalb als genehmigt.