Sitzung: 07.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2019 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.
Seitens Herrn GR A. Zimmermann
wurde eine schriftliche Einwendung gegen
die Niederschrift vom 17.10.2019 erhoben, betreffend TOP 2 („2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50 – „Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64,
südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße,
Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und
Philipp-Holly-Straße“; Behandlung der Stellungnahmen aus dem Verfahren § 3 Abs.
2 BauGB“).
Die Einwendung ist als Anlage
Bestandteil der Niederschrift.
Der Einwendungsführer erläuterte
noch einmal seine Beanstandung. Demnach sollte in der Niederschrift bei den
eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger deutlich erkennbar
sein, ob hinter diesen einzelne oder mehrere Bürger stehen. In der
Niederschrift sind die Stellungnahmen nur unter „B1, B2“ usw. aufgeführt, jeweils
ohne Angabe der tatsächlichen Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die für diese
Einwendung stehen.
Seitens des Ersten
Bürgermeisters wurde erklärt, dass grundsätzlich nichts dagegen sprechen würde,
bei Niederschriften kenntlich zu machen, ob hinter den schriftlichen
Einwendungen ein einzelner oder mehrere Bürger stehen. Es könne daher vom
Gemeinderat beschlossen werden, die Niederschrift dahingehend zu ändern,
allerdings würde diese Angelegenheit zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des
Landratsamtes gegeben werden, nachdem dieser Umstand nicht Gegenstand der
Beratung und Beschlussfassung der Sitzung vom 17.10.2019 war.
Künftig kann aber ohne weiteres
so verfahren werden, dass die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger zu den
jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates
wurde angemerkt, dass etwas, das nicht in der Sitzung so nicht besprochen
wurde, auch nicht in der Niederschrift aufgeführt werden könne. Die
Niederschrift sei so korrekt und sollte nicht verändert werden.
Im weiteren Verlauf wurde
bezüglich der schriftlichen Einwendung über nachfolgende Beschlussempfehlung
abgestimmt:
Beschluss
Die Niederschrift der
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.10.2019 wird dahingehend geändert, dass
unter TOP 2 bei den eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger die
Anzahl der Einwendungsführer, die dahinter stehen, ergänzt wird. Dies
vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes.
Abstimmung: abgelehnt Ja 4 Nein 12
Die Niederschrift gilt, da bis
zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen mehr erhoben wurden, deshalb als
genehmigt.