Sitzung: 17.10.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Gesamtbeschluss
Der
Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Bezug auf die
Stellungnahmen der Handwerkskammer und des Landratsamts München – Fachbereich
Immissionsschutz genommen.
Der
Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den
Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen
Bürgern sowie Behörden, die Anregungen bzw. eine Stellungnahme vorgebracht
haben, ist das Beschlussergebnis schriftlich mitzuteilen.
Die
Gemeinde beauftragt ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung des
Erschütterungsgutachtens.
Nach
Übernahme der heute, 17.10.2019, gefassten Beschlüsse sowie der Ergebnisse der
Schalltechnischen Untersuchung und des Erschütterungsgutachtens in den
Planentwurf, Festsetzung und Begründung, wird die Verwaltung beauftragt, den
Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung „Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr.
44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer
Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und
Philipp-Holly-Straße„ erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung gemäß §
4a Abs. 3 BauGB zeitnah durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB).
Während der erneuten Auslegung können nur Stellungnahmen zu
den geänderten Teilen (rot und rosa markiert) abgegeben werden.