Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Bezug auf die Stellungnahmen der Handwerkskammer und des Landratsamts München – Fachbereich Immissionsschutz genommen.

 

Der Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Bürgern sowie Behörden, die Anregungen bzw. eine Stellungnahme vorgebracht haben, ist das Beschlussergebnis schriftlich mitzuteilen.

 

Die Gemeinde beauftragt ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung des Erschütterungsgutachtens.

 

Nach Übernahme der heute, 17.10.2019, gefassten Beschlüsse sowie der Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung und des Erschütterungsgutachtens in den Planentwurf, Festsetzung und Begründung, wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung „Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Straße„ erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zeitnah durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Während der erneuten Auslegung können nur Stellungnahmen zu den geänderten Teilen (rot und rosa markiert) abgegeben werden.