Sitzung: 17.10.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Kellerabgrabung an der
Südseite des bestehenden Gebäudes, Befreiung wegen Abgrabung außerhalb des
Gartenhofes, Überschreitung Baulinie, Tucherpark 1, FlNr. 663/121, das
gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Die
Abgrabung darf maximal 1/3 der Fassadenlänge betragen und max. 1,50 m unter
Gelände tief werden. Die Abgrabung ist abzusichern.