Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Kellerabgrabung an der Südseite des bestehenden Gebäudes, Befreiung wegen Abgrabung außerhalb des Gartenhofes, Überschreitung Baulinie, Tucherpark 1, FlNr. 663/121, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

Die Abgrabung darf maximal 1/3 der Fassadenlänge betragen und max. 1,50 m unter Gelände tief werden. Die Abgrabung ist abzusichern.