Sitzung: 12.09.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Im Rahmen eines selbstständigen 16.
Änderungsverfahrens sind die Flurnummern 181,182,183,184,185 und 186 der
Gemarkung Feldkirchen, die im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen sind, in eine Grünfläche umzuwandeln. Eine wichtige
Fuß- und Radwegverbindung soll über die Flurnummern 112,112/2,120/1,179/4,185
und 186 verlaufen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 6,6 ha.
Das Änderungsverfahren ist gemäß §8 Abs. 3 BauGB
als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr.
13 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung
und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.