Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Im Rahmen eines selbstständigen 16. Änderungsverfahrens sind die Flurnummern 181,182,183,184,185 und 186 der Gemarkung Feldkirchen, die im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, in eine Grünfläche umzuwandeln. Eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung soll über die Flurnummern 112,112/2,120/1,179/4,185 und 186 verlaufen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 6,6 ha.

Das Änderungsverfahren ist gemäß §8 Abs. 3 BauGB als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 13 durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung

und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.