Sitzung: 08.08.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juni 2019 wird aufgehoben.
2.
Der Gemeinderat beschließt, dem Neubau eines Winterdienststützpunktes Feldkirchen-Ost,
FlNr. 608/18, nach Art. 74 Abs. 7 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz
(BayVwVfG), das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Flächennutzungsplan
ist entsprechend anzupassen.
3.
Die Kosten der
Flächennutzungsplanänderung sind von der Autobahndirektion Südbayern zu tragen.
1.
Die Anfahrt für
Landwirte muss gesichert sein.
2.
Der Fahrradweg
wird wie von der Gemeinde gewünscht umgesetzt.
3.
Die
Autobahndirektion soll versuchen, die benötigten Ausgleichsflächen auf
Feldkirchener Flur zu schaffen.