Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

1.    Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juni 2019 wird aufgehoben.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, dem Neubau eines Winterdienststützpunktes Feldkirchen-Ost, FlNr. 608/18, nach Art. 74 Abs. 7 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG), das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.

 

3.    Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sind von der Autobahndirektion Südbayern zu tragen.

 

1.    Die Anfahrt für Landwirte muss gesichert sein.

 

2.    Der Fahrradweg wird wie von der Gemeinde gewünscht umgesetzt.

 

3.    Die Autobahndirektion soll versuchen, die benötigten Ausgleichsflächen auf Feldkirchener Flur zu schaffen.