Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorbescheid für folgendes das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen:

 

1.  dem Gebäude mit den wie im Lageplan dargestellten angegebenen Breiten- und Längenmaßen und mit den Höhenmaßen wie im Schemaschnitt dargestellt, unter Einhaltung der zulässigen GRZ und GFZ.

 

2.  der Tiefgarage, unter Einhaltung der zulässigen GRZ.

 

Es wird folgender Ausnahme zugestimmt:

 

3.  Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Ziff. 1 BauNVO, unter Einhaltung der erforderlichen Schallschutz- und Lärmschutzmaßnahmen im BP unter Punkt A. 11.3 und A.11.4

 

Dem Antrag auf den Geschosswohnungsbau mit 14 WE oder auch Mischnutzung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.